Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält an seiner Forderung nach einer verschuldensabhängigen Haftung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen fest. Wer beim Anbau alle Regeln der guten fachlichen Praxis einhält, darf nicht dem Risiko einer Haftung ausgesetzt werden. Dies erklärte der DBV nach der Anhörung zur Novelle des Gentechnikgesetzes im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages.
Sollte ein nicht vermeidbarer Haftungsfall eintreten, obwohl der Landwirt beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die gute fachliche Praxis eingehalten habe, müsse ein gesetzlich manifestierter Haftungsfonds schnell und unbürokratisch den finanziellen Schaden ausgleichen, fordert der DBV. Die Finanzierung dieses Fonds müssten Saatgut-Industrie und Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen gemeinsam tragen. Da die Koalitionsfraktionen jedoch an der bestehenden Haftungsregelung festhielten, rät der DBV Landwirten in Anbetracht nicht kalkulierbarer Haftungsrisiken vom GVO-Anbau ab.
Positiv an der Novelle des Gentechnikgesetzes bewertet der DBV jedoch, dass endlich seiner langjährigen Forderung nach Vorlage einer Verordnung zur guten fachlichen Praxis Rechnung getragen wurde. Damit liege endlich eine Grundlage für die geforderte Koexistenz der verschiedenen Anbauformen vor. Unverständlich sei jedoch, warum die Anbauabstände als zentraler Bestandteil der Verordnung nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend festgelegt seien, sondern deutlich über die Ergebnisse der Ressortforschung hinausgingen. Auf Widerstand stößt beim DBV zudem, dass es unterschiedliche Abstände zwischen den Flächen ohne Gentechnik und mit Gentechnik veränderten Pflanzen geben soll, je nach dem, ob konventionell oder ökologisch bewirtschaftetet werde.